Achtung – Bitte unbedingt beachten!

„Der Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen sowie der Badebetrieb in öffentlichen und privaten Schwimmbädern ist nur nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen zulässig.“

Es gelten die folgenden Vorgaben:
1. die allgemeinen Hygienevorgaben nach § 5 sind einzuhalten,
3. die Benutzung von Umkleideräumen, Duschen und Toiletten ist nur unter Einhaltung der Mindestabstände und Hygienevorgaben zulässig,

5. eine Sportausübung in geschlossenen Räumen ist nur nach Vorlage eines negativen Coronavirus-Testnachweises nach § 10h gestattet (Schnelltest nicht älter als 12 Stunden, PCR-Test nicht älter als 48 Stunden; der Nach weis einer vollständigen Impfung oder Genesung sollte auch reichen),
6. zwischen Sportgeräten ist ein Abstand von mindestens 2,5 Metern einzuhalten; soweit bei der Sportausübung nach der jeweiligen Sportart der Standort der Sporttreibenden und die Distanz zu anderen Personen unverändert bleiben kann, ist zu anderen Personen ein Abstand von 2,5 Metern einzuhalten

Vieles kennt Ihr schon aus dem letzten Jahr. Dies gilt unverändert weiter.

Reinigung der Tische nach jedem Spielerwechsel und nach dem Training

Teilnehmerliste mit Datum/Uhrzeit in schriftlicher Form mit Unterschrift (Listen liegen bereit)

Abstand von 2,5 m in der Halle und beim Betreten der Halle

Zur Information

Laut dem Hausmeister ist die Halle ab sofort wieder geöffnet. Wer also gewillt ist, sich jeweils vor dem Training einem Test zu unterziehen, kann ab sofort selbiges wieder aufnehmen, sofern er den entsprechenden Nachweis mit sich führt.

07.06.21 Michael Jacobi